Elterngeld

Elterngeld und Elterngeld Plus

Wie Elterngeld berechnen und was ist das überhaupt?

Elterngeld kann jeder beantragen, der unter der Einkommensgrenze von 250.000 Euro im Jahr für Alleinerziehende und 500.000 Euro bei Ehepaaren liegt. Dies ist eine Zahlung vom Staat für das erste Jahr nach der Geburt des Kindes oder die ersten zwei Jahre, je nach Aufteilung.

Beim Elterngeld berechnen gibt es zwei Möglichkeiten, entweder 14 Monate mit Partnerbonus oder 28 Monate mit dem halben Einkommen, ebenfalls mit Partnerbonus. 2 oder 4 Monate darf hier der Vater zu Hause bleiben. Bei der normalen Berechnung gibt es 67 Prozent des Einkommens aus dem Vorjahr. Bei der zweiten Variante wird dieses Geld noch einmal halbiert. An einem Beispiel kurz erklärt: Wenn eine Person aus den Vorjahreseinkünften 1250 Euro Einkommen für die Betreuung des Kindes berechnet bekommt, dann ist das Elterngeld Plus nur 625 Euro. Es steht jedem der Mindestsatz zu, der 300 Euro Basiselterngeld beträgt und 150 Euro Elterngeld plus.

Wer kann Elterngeld beauftragen

Elterngeld beauftragen Eltern, die das leibliche Kind betreuen. Jedoch auch selbstständig Beschäftigte und erwerbslose Eltern haben einen Anspruch auf das Geld. Wieviel das jedoch ist, müssen sie sich in ihrer Situation berechnen lassen. Es gibt einen Mindestsatz von 300 Euro. Studierende und Auszubildende können ebenfalls Elterngeld beantragen. Sollte das Baby nicht bei den Eltern leben, sondern von den Großeltern oder anderen Verwandten, die bis in den 3. Grad hinein gehen, betreut werden, so ist es diesen ebenfalls möglich Elternzeit zu nehmen. Adoptiveltern sind ebenfalls nicht von der Elternzeit ausgeschlossen. Es ist also egal, wer das Kind betreut, so lange diese verwandt sind oder als Pflege– oder Adoptiveltern registriert sind, profitieren diese vom Elterngeld und können das Baby selbst betreuen.

Elterngeld Statistik

Wie kann ich Elterngeld beauftragen

Elterngeld ist eine staatliche Förderung, damit die Mutter nach der Geburt das erste Jahr zu Hause ist. Ein Säugling braucht viel Pflege und keiner kann das so gut, wie die Mutter, in einigen wenigen Fällen machen die Väter Elternzeit und die Mutter steigt nach 6 Wochen wieder in den Job ein. Doch in der Regel bleiben die Mütter das erste Jahr bei den Babys, um die gewährleisten zu können, müssen Sie bei der städtischen Elterngeldstelle die Förderung beantragen.

Dafür gibt es ein Formular, welches entweder per Post oder E-mail zugesendet wird oder im Internet heruntergeladen werden kann. In diesem Formular stehen einige Fragen zur Person, dem Arbeitsverhältnis vor der Geburt und dem Verdienst. Wenn das alles für beide Elternteile ausgefüllt wurde, so muss es eine Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber geben, der die Elternzeit genehmigt. Auch die Lohnzettel vom Verdienst vor der Geburt müssen zur Berechnung des Elterngeldes beigelegt werden. Wichtig ist, dass der Antrag erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden kann. Dafür ist auch die Geburtsurkunde nötig. Ab diesem Zeitpunkt ist es drei Monate möglich diesen Antrag zu stellen, denn er kann nur in dieser Zeit rückwirkend ausgezahlt werden.

Wie lange dauert Elternzeit

Elternzeit kann 3 Jahre gemacht werden. Geld bekommt man jedoch nur 12 oder 24 Monate, mit Partnerbonus 14 oder 28 Monate, je nach Beantragung. Wer jedoch nach den zwei bezahlten Jahren noch weiter zu Hause bleiben möchte, nur dann ohne Geld, kann das natürlich im 3. Lebensjahr des Kindes gern noch tun. Direkt nach dem Mutterschutz beginnt die Elternzeit, sie muss jedoch nicht in den ersten drei Jahren genommen werden. Sie endet erst zum 8. Geburtstag des Kindes. So ist es möglich, dass man ein Jahr Elternzeit gleich nach der Geburt machen kann und die anderen beiden Jahre verteilt.

Elternzeit als Alleinerziehende

Natürlich muss man als Alleinerziehende einige Voraussetzungen erfüllen. Man darf nicht mit dem Partner des Kindes zusammenwohnen. Denn sonst zählt man nicht als alleinerziehend. Man muss auch steuerrechtlich als alleinerziehend gelten und das geht nur, wenn man nicht mit einem anderen Erwachsenen zusammenwohnt. Diesen Steuervorteil nennt man Entlastungsbeitrag.

Der Steuerberater oder das Finanzamt werden bei solchen Dingen zur Seite stehen. Sollte das andere Elternteil behindert sein, sich nicht um das Kind kümmern können oder eine Gefährdung für das Kind sein, dann ist es für die Mutter ein Vorteil, denn sie bekommt die komplette Elternzeit allein, 14 Monate mit ihrem Kind. Es gibt einen Partnerschaftsbonus, doch dafür müssen sich beide Eltern in die Erziehung und Betreuung des neugeborenen Kindes hineinteilen. Wer alleinerziehend ist kann den Partnerschaftsbonus allein nutzen, Elterngeld plus beantragen und in der Woche Teilzeit 24 bis 32 Stunden arbeiten.

Was ist Elterngeld Plus und wer hat Anspruch darauf

Man nennt es auch die zweijährige Elternzeit. In dieser darf ein Minijob angenommen werden, ohne, dass der Verdienst dem Elterngeld angerechnet wird. Bei Basiselterngeld ist dies leider nicht der Fall und nur ca. 80 Euro Einkommen im Monat sind frei. Sollte jemand mehr verdienen, so wird es dem Elterngeldbetrag angerechnet. Jeder, der auf Basiselterngeld Anspruch hat, kann sich natürlich auch 2 Jahre in Anspruch nehmen, doch dann hat man weniger Geld im Monat zur Verfügung. Wem das jedoch reicht, um über die 2 Jahre zu kommen, der sollte das auch tun. Ein Kind braucht seine Mutter so lang wie möglich an seiner Seite. In einigen anderen Ländern ist das leider nicht der Fall und die Elternzeit dauert nur 4 Monate und wird vom Arbeitsgeber weiterbezahlt. Danach müssen die Mütter schnell wieder ins Arbeitsleben zurück und die Kinder in eine Kindertagesstätte oder von der Oma betreut werden.

Elterngeld Plus Statistik