Rund ums Kindergeld

In unserer Kategorie Kindergeld findet Ihr Neuigkeiten und Tipps rund um das Thema Kindergeld.

Themen:

Wann wird mein Kindergeld überwiesen.

Der Tag der Überweisung des Kindergeldes richtet sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer.
Die Kindergeldnummer findet man auf dem Kontoauszug oder auf dem Schreiben der Familienkasse.
Beispiel: Kindergeldnummer 129FK124762. Hier ist die Endziffer die 2.
In unserer monatlichen Grafik muss man nur die Farbe der Endziffer (2) mit der Farbe des Datums (10.08.) vergleichen und hat so den Auszahlungstermin: 10.08.2015.

Siehe Grafik:

Einen Rechtsanspruch auf die Zahlung an einem bestimmten Tag gibt es nicht.

Wonach richtet sich der Auszahlungstermin.

Auf dem Schreiben der Familienkasse befindet sich die Kindergeldnummer und der Auszahlungstermin richtet sich nach der Endziffer.
Siehe Beispiel: Wann wird mein Kindergeld überwiesen.

Eine Übersicht aller Auszahlungstermine findest du hier.

Wie beantrage ich Kindergeld.

Bei der Agentur für Arbeit kann man das Kindergeld bei der Familienkasse beantragen.
Im öffentlichen Dienst ist für die Auszahlung die Vergütungsstelle des Arbeitgebers oder Dienstherrn zuständig.
Der Antrag auf Zahlung von Kindergeld muss schriftlich gestellt werden und mit der Unterschrift des Erziehungsberechtigten oder eines Bevollmächtigten versehen sein.
Die Formulare für die Beantragung von Kindergeld sind bei der Familienkasse und als PDF-Dokument auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit erhältlich.
Es steht auch ein Online-Dienst beider Bundesagentur zur Verfügung.

Wie hoch ist das Kindergeld aktuell.

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig berechnet und ist nach der Anzahl der zu betreuenden Kinder gestaffelt.
In 2018 beträgt das monatliche Kindergeld:
194 Euro für das erste und zweite Kind.
200 Euro für das dritte und vierte Kind.
225 Euro für jedes weitere Kind.

Kindergeld Statistik

Wem steht Kindergeld zu.

Anspruch auf Kindergeld haben die Erziehungsberechtigten, die für die Betreuung und Versorgung des Kindes aufkommen.

Der Anspruch besteht nicht für das Kind selbst.
Das Kindergeld kann neben den leiblichen Eltern auch von den Adoptiveltern, Pflegeeltern oder Großeltern beantragt werden.
Hierzu muss das Kind dauerhaft mit dem Antragsteller in einem Haushalt leben und betreut werden.
Alle Erziehungsberechtigten deutscher Staatsangehörigkeit deren Wohnsitz in Deutschland ist, haben Anspruch auf Kindergeld.

Kindergeld im Ausland.

Deutsche, die im Ausland leben und in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, haben Anspruch auf Kindergeld.
Die Familienkasse vor Ort erteilt im Einzelfall Auskünfte zu den jeweiligen Ansprüchen.
[socialring]