Der Kindergeldantrag

Der Kindergeldantrag

Alles Wissenswerte rund um den Kindergeldantrag

Deutschland gewährt als Sozialstaat viele Unterstützungen, vor allem Familien profitieren von immer neuen Förderungen, Geldern und Steuererleichterungen. Doch im Dickicht dieser Zuwendungen müssen stets Formulare ausgefüllt und mit den richtigen Nachweisen bestückt werden, diese gehen dann bei den zuständigen Behörden ein – wenn denn das Dokument an die richtige adressiert wurde. Für einige Angelegenheiten ist die Stadt zuständig, für andere die Familienkasse, wieder andere Unterlagen sollen an die Krankenkasse übermittelt werden – die Liste an zu erledigenden Punkten, wenn ein Kind unterwegs ist, scheint schier unendlich.

Eine der bekanntesten und wichtigsten Förderungen für Familien ist das Kindergeld, das jede Familie pro Kind jeden Monat erhält. Doch um das Kindergeld ausbezahlt zu bekommen, müssen auch bestimmte Richtlinien und Vorgaben beachtet werden. Im Folgenden finden Sie alle Informationen dazu, z. B. wie Sie Kindergeld beantragen können, welche Bedingungen daran geknüpft sind, wer es erhalten darf sowie die Auszahlungsmodalitäten.

Um was handelt es sich bei dem Kindergeld genau?

Das Kindergeld ist eine Leistung des Sozialstaats zur Förderungen von Familien. Es wird unabhängig vom Einkommen allen Eltern gezahlt, im Falle einer Trennung der Eltern bekommt es der oder die Erziehungsberechtigte. Das Kindergeld wird im Normalfall vom ersten bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, wenn das Kind sich anschließend in einer Ausbildung und/ oder einem Studium befindet, wird das Kindergeld spätestens bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Da es sich um eine Förderung direkt für den Nachwuchs handelt, wird es zum Beispiel bei Harzt IV oder dem Arbeitslosengeld I nicht angerechnet.

Wer ist berechtigt, das Kindergeld zu erhalten?

Generell gilt es für alle Kinder, deren Eltern in Deutschland gemeldete Personen sind. In genaueren Gruppen wären das:

  • alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die mit ihren Kindern hier leben
  • deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben
  • unter bestimmten Voraussetzungen ausländische Staatsbürger, die in Deutschland leben und arbeiten (auch wenn deren Kinder im Ausland leben, erhalten diese trotzdem Kindergeld)

Generell gilt: Für ein Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten, bei einer Trennung der Eltern wird das Geld also nicht zweimal überwiesen oder zwischen den Elternteilen aufgeteilt. Mit der sogenannten „Berechtigten-Bestimmung“ legen die Eltern in so einem Fall fest, wer in Zukunft dauerhaft das Kindergeld bekommen soll.
Gesetzt dem Fall, dass die leiblichen Eltern nicht anwesend sind beziehungsweise sich nicht um das Kind kümmern, können auch Pflege- oder Stiefeltern oder die Großeltern das Kindergeld erhalten, da sie sich um das Wohl ihrer Schützlinge kümmern. Voraussetzung ist eine rechtsgültige Vormundschaft für das Kind, die von einem Familiengericht zugesprochen werden muss.

Wie kann man das Kindergeld beantragen?

Um Kindergeld zu erhalten, muss man als Angestellter einen schriftlichen und formellen Antrag bei der zuständigen Behörde, der Familienkasse einreichen. Beamte des öffentlichen Dienstes hingegen reichen einen entsprechenden Antrag bei ihrem Dienstherrn ein, dieser leitet ihn an die zuständige Stelle weiter.
Die Formulare stehen im Internet auf den Webseiten der jeweiligen Ministerien des Bundeslandes sowie bei der Seite der Agentur für Arbeit zum Download bereit. Alternativ kann auch ein Formular bei den Familienkassen angefordert werden.
Was weiterhin beim Antrag des Kindergeldes beachtet werden muss finden Sie im Folgenden:

  • Die Bearbeitung und Bewilligung bei der zuständigen Kasse dauert etwa 1,5 – 2 Monate. Damit das Geld rechtzeitig nach der Geburt eintrifft, kann der Antrag bereits vor der Geburt gestellt werden, eine Bestätigung des Arztes über den voraussichtlichen Geburtstermin wird beigelegt.
  • Der Antrag auf Kindergeld ist jedoch erst vollständig wirksam, wenn die Geburtsurkunde nach der Geburt nachgereicht worden ist. Diese sollte also so schnell wie möglich bei der zuständigen Kasse abgegeben werden.
  • Wurde der Antrag zu spät abgegeben und das Kind ist schon einige Monate auf der Welt, wird das Kindergeld rückwirkend gezahlt (Voraussetzung ist die Vorlage der Geburtsurkunde). Dabei ist der genaue Tag des Monats unerheblich: Wurde ein Kind am 05. März geboren, erhalten seine Eltern denselben Betrag wie die eines Kindes, das am 30. März auf die Welt kam.
  • Insgesamt kann das Kindergeld bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Nach Ablauf dieser vier Jahre verjährt der Anspruch jedoch und es werden nur noch die aktuell gültigen Ansprüche ausbezahlt.

Es gibt auch einige städtische und private Einrichtungen, die bei Bedarf beim Ausfüllen des Antrags für das Kindergeld zur Seite stehen und bei eventuellen Unsicherheiten beraten können. Diese Institutionen stehen im Internet oder können bei der Stadt erfragt werden, auch Gemeinden bietet ab und an Informationsabende zum Thema Kindergeld an.