Was ist Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Das Aufenthaltsrecht regelt bei getrennt lebenden Eltern, wo das Kind lebt. Das Aufenthaltsrecht ist ein Teilbereich des Sorgerechts. Grundsätzlich entscheiden Eltern mit einem gemeinsamen Sorgerecht auch gemeinsam, wo das Kind lebt. Treffen Eltern dabei gemeinsam eine Entscheidung, ist das für alle Beteiligten das Beste. Kommt es jedoch zum Streit, kann ein Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Der Elternteil, der Aufenthaltsrecht erhält, regelt, wo sich das Kind aufhalten darf.
Was regelt das Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Aufenthaltsrecht umfasst einen Teilbereich des Sorgerechts. Es hat für die Eltern, vor allem aber für das Kind eine wichtige Bedeutung. Dieses Recht regelt alle Aufenthalte des Kindes, egal ob diese langfristig oder kurzzeitig sind. Nicht nur über den Wohnort des Kindes kann der Elternteil mit dem Aufenthaltsrecht entscheiden. Über dieses Recht sind Eltern dazu berechtigt, über Urlaube im In- und Ausland zu entscheiden. Das Wohl des Kindes steht bei allen Entscheidungen im Mittelpunkt. Das bedeutet allerdings nicht das, dass Kind alleine bestimmen darf, wo es sich aufhalten möchte. Eltern besitzen daher eine hohe Verantwortung, nach einer Trennung im Wohle des Kindes zu entscheiden. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht dient nicht dazu, den Expartner zu verletzen. Das Beste ist, gemeinsam eine Lösung zu finden. Ist eine gemeinsame Lösung nicht möglich und liegen konkrete Kriterien vor, das Aufenthaltsrecht alleine auszuüben, muss dieses beantragt werden.
Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen
Ist eine gemeinsame Lösung mit dem Expartner nicht möglich, besteht die Möglichkeit, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Das Aufenthaltsrecht muss vom jeweiligen Elternteil beim Familiengericht beantragt werden. Das zuständige Gericht ist das, wo das Kind derzeit lebt. Das Aufenthaltsrecht lässt sich notfalls auch über dieses Familiengericht einklagen. Spricht das Gericht einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu, dann entscheidet dieser Elternteil, wo sich das Kind aufhält. Eine gemeinsame Entscheidung ist in diesen Fällen nicht mehr notwendig. Die Entscheidung des Gerichts stellt das Wohl des Kindes dabei in den Vordergrund. Das Gericht prüft anhand von Kriterien genau, wo das Kind besser aufgehoben ist. Dabei ist es dem Gericht wichtig zu klären, wo die Entwicklung des Kindes am besten unterstützt wird. Kontinuität ist für ein Kind ebenso wichtig, diese Kriterien sind für den Zuspruch des Aufenthaltsbestimmungsrechts wesentlich.
Wann verliert man Aufenthaltsbestimmungsrecht
Wann verliert man Aufenthaltsbestimmungsrecht? Diese Frage stellen sich Eltern immer wieder. Vor allem, wenn eine Einigung unter Eltern schwierig ist. Oftmals drohen Expartner damit, das Recht über den Aufenthaltsort des Kindes zu beantragen. Dieses Recht ist allerdings nicht einfach einem Elternteil zu entziehen. Damit Eltern alleine über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden können, muss das Gericht ihnen dieses zuweisen. Das Gericht entzieht einem Elternteil nur bei einer Kindeswohlgefährdung das alleinige Recht, den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen zu können. Dadurch soll verhindert werden, dass Expartner ihre Differenzen auf Kosten der Kinder austragen. Eltern, die ihr Kind allerdings akut gefährden, verlieren dieses Recht. Das Kind soll vor Gefahren geschützt werden das regelt das BGB in Paragraf 1666 und 1666a.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen
Wer seinem Expartner das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen will, der braucht dafür triftige Gründe. Gründe für einen Entzug sind, dass das Kindeswohl gefährdet ist oder eine unmittelbare Gefahr für das Kind besteht. Fährt ein Elternteil ohne Absprache mit dem Kind in den Urlaub ist auch dieі ein Grund, das Aufenthaltsrecht des anderen Elternteils zu entziehen. Für den Entzug muss das jeweilige Familiengericht den Antrag stattgeben. Es ist daher ratsam, einen Anwalt einzuschalten, der die Eltern in dieser Situation vertritt. Der Anwalt kennt alle Rechtsgrundlagen und kann gegebenenfalls schnelle Maßnahmen einleiten.
Fazit alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht
Ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht eines Kindes ist nicht ohne Weiteres zu erlangen. Das ist gut so, denn es soll verhindert werden, dass Eltern ihren Streit auf dem Rücken der Kinder austragen. In erster Linie steht das Wohl des Kindes im Vordergrund, eine vernünftige Lösung ist daher von den Eltern anzustreben. Die Streitigkeiten der Eltern sollten grundsätzlich nicht zulasten der Kinder gehen. Immerhin sind grundsätzlich für Kinder beide Elternteile wichtig. Besteht allerdings nicht die Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung über das Aufenthaltsrecht, dann ist es wichtig, das alleinige Aufenthaltsrecht einzufordern. Der andere Elternteil hat dann keine Möglichkeit mehr mitzuentscheiden, wo sich das Kind aufhalten darf. Hält sich der Expartner nicht an absprachen, reist ohne Zustimmung einfach mit dem Kind oder gefährdet in irgendeiner Art und Weise das Kind, teilt ein Gericht das Aufenthaltsrecht dem anderen Elternteil zu.