Steuerklasse alleinerziehend

Ratgeber – Was man über die Steuerklasse für Alleinerziehende wissen sollte

Alleinerziehende Mütter oder Väter teilen ein schweres Los. Jeder für sich muss Erziehung und Job unter einem Hut bekommen. Das ganze Programm auch nur mit einem Einkommen des Alleinerziehenden für die Miete. Zwar hilft hier der Kindesunterhalt, wenn er denn kommt. Im Grunde ist dieser Betrag auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Genau aus diesem Grund springt der Gesetzgeber ein- mit dem sogenannten Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende.

Steuerklasse wechseln – die richtige Beantragung für die Steuerklasse 2

Alleinerziehende werden steuerlich anders eingestuft als Singles ohne Kinder (Steuerklasse 1), aber auch anders als ein Ehepaar (Ehegattensplitting). Auf Antrag erhalten Alleinerziehende den Beitrag für die Entlastung. Im Prinzip ein formaler Freibetrag. Aktuell beträgt dieser Freibetrag 1.908 Euro pro Kind und erhöht sich bei jedem weiteren Kind um 240 Euro.

Wer davon betroffen ist, sollte die Steuerklasse wechseln und einen Wechsel in Steuerklasse 2 beantragen. Den entsprechenden Antrag dafür gibt es im Internet. Im Internet auf „Formularcenter“ klicken und danach den Suchbegriff Entlastungsbetrag eingeben. Im Anschluss das ausgefüllte Formular an das zuständige Finanzamt senden.

Dafür benötigt der oder die Alleinerziehende nicht nur seine eigene Steuer-Identifikationsnummer, sondern auch die Steuernummer des Kindes. Handelt es sich um mehrere Kinder, dann jeweils von jedem Kind die Steuernummer. Sollten die Steuernummern für das oder die Kinder nicht mehr vorliegen, kann der Alleinerziehende diese beim Bundeszentralamt für Steuern im Internet online anfordern.

WICHTIG: Wenn sich die Verhältnisse der alleinerziehenden Person nicht ändern, gilt automatisch auch für die folgenden Jahre die Steuerklasse 2. Es muss also nicht jedes Jahr das Antragsformular neu gestellt werden.

Wechselwichtigkeit

Liegt dem Finanzamt das eingereichte Formular vor, ändert der dortige Beamte dieses Lohnsteuerabzugsmerkmal: Steuerklasse alleinstehend. Diese Änderung erfährt der Arbeitgeber automatisch und berechnet in Zukunft das Gehalt nach der Steuerklasse 2.

Ein Sprichwort sagt: „Geld regiert die Welt“

So entsteht für den Alleinerziehenden mit der Änderung in Steuerklasse 2 ein nicht unwichtiger Vorteil. Ab jetzt wird der Entlastungsbetrag monatlich mit eingerechnet. Was so viel bedeutet, dass sich damit netto ein höherer Betrag ergibt als vorher in Steuerklasse 1.

Wer zählt steuerlich als alleinerziehend?

Die Frage ist nicht unberechtigt, da es bei diesem steuerlichen Begriff umgangssprachlich einige Unterschiede gibt. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, um bei der Steuer als alleinerziehend zu gelten:

  • Die alleinerziehende Person lebt mit ihrem Kind/ Kinder in einer Wohnung. Wichtig dabei ist: „Für wenigstens eines der Kinder, wenn es mehrere sind, muss ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag bestehen“.
  • Der mittlerweile erwachsene Sohn, der noch im Hotel Mama lebt, könnte ja schon lange auf eigenen Beinen stehen.

  • Die alleinerziehende Person darf nicht mehr verheiratet sein oder muss mindestens seit einem Jahr getrennt leben, da es mitunter länger dauert, bis die Scheidung vollzogen wurde.
  • Als alleinerziehend gelten auch Personen, dessen Partner im Ausland lebt und daher nicht unbeschränkt einkommenspflichtig ist, als auch verwitwete Personen.
  • Der oder die Alleinerziehende darf auch nicht in einer Haushaltgemeinschaft leben.

Was bedeutet der Begriff Haushaltsgemeinschaft?

Es ist schon einleuchtend, dass es sich hier nicht mehr um einen Fall der Alleinerziehung handelt, wenn die Wohnung mit einem neuen Partner geteilt wird und sich damit beide die Miete teilen. Auch wenn der neue Partner nicht an der Erziehung des oder der Kinder beteiligt ist, gilt dieser Zustand nicht als alleinerziehend.

Im Finanzamt spricht man bei der Steuer von einer Haushaltsgemeinschaft, wenn eine weitere Person mit in der Wohnung lebt. Nur das volljährige Kind gilt hier als Ausnahme, sofern noch Anspruch auf Kindergeld besteht. Zum Beispiel wenn das „Kind“ noch unter 25 Jahre alt ist und sich noch in der Ausbildung befindet. Im Finanzamt-Sprachgebrauch handelt es sich um eine Haushaltsgemeinschaft, wenn gemeinsam die Kasse geteilt wird.

Wie kann man in die Steuerklasse 2 wechseln?

Ohne Weiteres darf nicht jede alleinerziehende Person in die Lohnsteuerklasse 2 wechseln. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, welche hier schon genannt wurden. Steuerklasse 2 ist nur für Alleinstehende. Im Gegensatz zu den anderen Steuerklassen erhalten sie einen Betrag zur Entlastung für Alleinstehende.

Wo liegt der Unterschied zu Steuerklasse 1?

Alle alleinstehenden Personen werden in der Steuerklasse 1 eingeordnet, wenn sie die Voraussetzungen für die Steuerklasse 2 nicht erfüllen. Zum Beispiel ist es der Fall, wenn das Kind nicht ständig bei der Person wohnt und die Person auch kindergeldberechtigt ist.

Gekennzeichnet ist die Steuerklasse in erster Linie dadurch, dass hier kein Alleinerziehendenentlastungsbetrag existiert, die betreffende Person jedoch einen Kinderfreibetrag in Höhe von 8.388 Euro und 9.744 Euro als Grundfreibeitrag pro Jahr geltend machen kann.

Welche Formulare benötigt man für die Steuerklasse alleinerziehend 2?

Unbürokratischer als bislang erhalten die Steuerklasse 2 die alleinerziehenden Personen, bei denen der Arbeitgeber die elektronische Gehaltsabrechnung eingeführt hat. Hier muss dann nur noch der Vordruck „Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ ausgefüllt und an das Finanzamt abgeschickt werden.

Welche Änderung gibt es für Alleinerziehende 2021?

Für die Jahre 2020 und 2021 wurde der Betrag zur Entlastung für Alleinerziehende auf 4008 Euro pro Jahr erhöht. Da sich aufgrund der COVID-19-Pandemie eine höhere Belastung für Alleinerziehende ergibt, wurde der Betrag auf 2100 Euro erhöht. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Betrag um jeweils 240 Euro pro Kind und Jahr.

Was kann man machen, wenn man nicht in Steuerklasse 2 ist?

Das ist nicht weiter schlimm! Der Alleinerziehende kann rückwirkend für mehrere Jahre den für die Entlastung zur Verfügung stehenden Betrag für Alleinerziehende angeben, sofern die hier benannten Bedingungen erfüllt sind.

Mit welchen Hilfen können Alleinerziehende noch rechnen?

Wenn die alleinerziehende Mutter oder Vater vom getrennt lebenden Elternteil keinen Unterhalt erhält, kann in diesem Fall ein „Unterhaltsvorschuss“ beantragt werden. Mit einem geringen monatlichen Einkommen erhalten Alleinerziehende auch Wohngeld, sofern sie kein Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe beziehen. Betreuungskosten können zum Beispiel als Sonderausgaben bis maximal 4.000 Euro angegeben werden. Anerkannt werden bei der Steuererklärung zweidrittel der Summe, sofern die Kinderbetreuung in der eigenen Wohnung stattfand.