Laut einer statistischen Erhebung der Stadt Essen waren im Jahr 2017 mehr als ein Viertel aller Haushalte mit minderjährigen Kindern alleinerziehend. Die Zahl und der Anteil der alleinerziehenden Singles an der Essener Bevölkerung nehmen dabei stetig zu. Die Situation dieser Familien ist in hohem Maße abhängig vom sozioökonomischen Status, dem Erwerbsstatus sowie der sozialen Unterstützung. Besonders die Gesundheit alleinerziehender Mütter und Väter ist im Vergleich zu in Partnerschaft lebenden Eltern dabei oftmals deutlich schlechter.
Um diese Entwicklung zu stoppen, gibt es für Alleinerziehende und ihre Kinder verschiedene Gesundheitsförderungs- und Präventionshilfen. Dabei steht das Kindeswohl an vorderster Stelle. Eine wichtige Anlaufstelle für allein erziehende Mütter und Väter ist der zum Gesundheitsamt gehörende Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) der Stadt Essen. Zu den Kernaufgaben des KJGD zählen schulärztliche Untersuchungen sowie weitere gesundheitsfürsorgerische Maßnahmen, wie etwa Impfberatung. Dadurch sollen insbesondere auch sozial benachteiligte Kinder in den Genuss eines umfassenden Kinderschutzes kommen.
Eine andere Institution in Essen, die alleinerziehende Singles bei der Gesundheitsförderung und -prävention ihrer Kinder unterstützt, ist das Kinderschutz-Zentrum des Essener Kinderschutzbundes. Auch die örtlichen Krankenkassen tragen ihren Teil zur Gesundheitsförderung bei. Wenn gesetzlich versicherte Alleinerziehende aus gesundheitlichen Gründen sich nicht um die Kinder kümmern können, zahlt die Krankenkasse für eine bestimmte Zeit eine Haushaltshilfe.
Alleinerziehende Väter oder Mütter können bei der gesetzlichen Krankenkasse auch eine gemeinsame Kur mit Kind beantragen. Soll die Kur ohne Kind wahrgenommen werden, besteht in dieser Zeit ein Anspruch auf Versorgung des Kindes zu Hause durch eine Familienpflegerin bzw. einen Pfleger.
Da viele Alleinerziehende im Niedriglohnbereich arbeiten, ist Ihnen eine gesicherte Existenz oft nicht möglich. Um alleinerziehende Familien finanziell zu unterstützen, gibt es auf kommunaler Ebene verschiedene Sozialleistungen. Erste Anlaufstelle für hilfsbedürftige Ein-Eltern-Familien in Essen ist daher die Sozialberatung Essen e.V. Hier erhalten Hilfesuchende eine kostenlose Beratung und Unterstützung bei ihren Ansprüchen gegenüber den Trägern der verschiedenen Sozialleistungen. Beratung und Hilfe bekommen hilfsbedürftige Alleinerziehende auch beim allgemeinen Sozialdienst (ASD) der Stadt Essen oder bei den örtlichen freien Wohlfahrtsverbänden der Stadt, wie dem Caritasverband, dem Diakoniewerk Essen oder der Arbeiterwohlfahrt (AWO).
Wenn das Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reicht, sollten Alleinerziehende Singles zunächst prüfen, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag oder Wohngeld besteht. Seit Januar 2024 zahlt die Familienkasse im Monat bis zu 292 Euro pro Kind als Kinderzuschlag zum Kindergeld. Für das Wohngeld gibt es für Alleinerziehende einen jährlichen Freibetrag auf das anzurechnende Einkommen von 1.320 Euro pro Jahr (monatlich 110 Euro). Wohngeld ist zu beantragen beim Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen. Sollte das Einkommen trotz Kindergeldzuschlag und Wohngeld nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern, besteht eventuell ein Anspruch auf Bürgergeld. Alleinerziehende erhalten seit 1. Januar 2024 ein monatliches Bürgergeld von 563 Euro. Der Antrag auf Bürgergeld ist beim Jobcenter Essen zu stellen.
Alleinerziehende, die Bürgergeld beziehen, können darüber hinaus zusätzlich einen sogenannten „Mehrbedarf für Alleinerziehende“ beantragen. Grundsätzlich werden bei Hilfen zum Lebensunterhalt auch die Kosten für Krankenversicherungsbeiträge als zusätzliche Bedarfe übernommen. Die Höhe des Mehrbedarfs hängt von der Anzahl und dem Alter der Kinder ab. Reichen die staatlichen Regelsätze nicht aus, kann Mehrbedarf u. U. auch für regelmäßig anfallende Ausgaben, z. B. Kindergartenbeiträge gewährt werden. Auch für außergewöhnlich große Ausgaben, die einmal oder nur für begrenzte Zeit anfallen, wird in der Regel Hilfe gewährt.
So können werdende Mütter, die Bürgergeld erhalten, beim Sozialamt der Stadt Essen einen Antrag auf Erstausstattung für ihr Kind stellen. Das umfasst z. B. die Kosten für einen Wickeltisch, einen Kinderwagen, Strampler, etc. Alleinerziehende mit geringem Einkommen erhalten auch finanzielle Unterstützung bei Hilfsorganisationen wie der Caritas, der Diakonie oder Pro Familia. Alleinerziehende mit geringem Einkommen, die Kindergeldzuschlag, Wohngeld oder Bürgergeld beziehen, können zusätzlich Finanzhilfen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des BMFSFJ bekommen.
Dieses Angebot beinhaltet u. a. einen Zuschuss für den Schulbedarf (= 195 Euro), Beförderung zur Schule (Zuschuss für die Fahrkosten), Lernförderung (Nachhilfe), Mittagessen im Hort, Kita und Schule. Zusätzlich zu den staatlichen oder kommunalen Hilfen können Alleinerziehende auch steuerliche Vorteile nutzen. Der sogenannte Entlastungsbetrag senkt die Steuerlast. Alleinerziehende erhalten für das erste Kind einen Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro pro Jahr, für jedes weitere Kind 240 Euro.
Für die bekannte Kitaplatz-Misere in Essen, die besonders berufstätige Alleinerziehende trifft, gibt es eine wertvolle Alternative. Die Kindertagespflege, eine Leistung der Jugendhilfe, die im Auftrag des Jugendamtes durch die Essener Fachverbände erbracht wird. Über freie Betreuungsplätze in der Kindertagespflege informiert LITTLE BIRD, das Elternportal für Kinderbetreuungsplätze. Auch das Essener Bündnis für Familie setzt vielfältige Impulse in der Familienpolitik der Stadt Essen.
So werden Unternehmen, die sich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, einsetzen, mit dem begehrten Qualitätssiegel "Essener Audit – Familienfreundliches Unternehmen" ausgezeichnet. Auch die Initiative „Neue Zeiten für Familie“ bietet Familienhilfe, unter anderem mit dem Schwerpunkt „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“.
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