{"id":2705,"date":"2021-08-23T06:18:23","date_gmt":"2021-08-23T06:18:23","guid":{"rendered":"https:\/\/alleinerziehende-singles.de\/magazin\/?p=2705"},"modified":"2026-04-17T12:58:58","modified_gmt":"2026-04-17T12:58:58","slug":"elternzeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/alleinerziehende-singles.de\/magazin\/elternzeit\/","title":{"rendered":"Elternzeit &#8211; was man wissen muss"},"content":{"rendered":"<h2>Was ist Elternzeit<\/h2>\n<p>Wer arbeitet und ein Kind bekommt, kann nach der Geburt des Kindes unbezahlt zu Hause bleiben, um das Kind zu betreuen und zu erziehen. Das nennt man Elternzeit. Diese kann vom Arbeitgeber eingefordert werden. Den Antrag auf Elternzeit muss man allerdings stellen. Da man w\u00e4hrend dieser Zeit nicht arbeitet, erh\u00e4lt man auch keinen Lohn. Deshalb kann man <a href=\"https:\/\/alleinerziehende-singles.de\/magazin\/elterngeld-elterngeld-plus\/\">Elterngeld<\/a> beantragen. Das Gute ist, man kann die Elternzeit dann nehmen, wenn man sie wirklich braucht. <!--more--><\/p>\n<p>So kann etwa ein Teil vor dem dritten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden und ein anderer Teil zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes. W\u00e4hrend der Elternzeit besteht ein K\u00fcndigungsschutz, sodass man anschlie\u00dfend meist an den urspr\u00fcnglichen Arbeitsplatz zur\u00fcckkehren kann. Die Elternzeit beantragen kann jeder, der:<\/p>\n<ul>\n<li>in einem Arbeitsverh\u00e4ltnis steht<\/li>\n<li>mit dem Kind in einem Haushalt lebt<\/li>\n<li>das Kind selbst betreut und erzieht<\/li>\n<li>nur h\u00f6chstens 30 Stunden in der Woche w\u00e4hrend der Elternzeit arbeitet. (ab dem 01.09.2021 32 Stunden)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Elternzeit beantragen kann man in jedem Arbeitsverh\u00e4ltnis. Selbst Studenten, die neben dem Studium arbeiten, k\u00f6nnen Elterngeld beantragen. Wer einen deutschen Arbeitsvertrag hat und in Deutschland arbeitet, hat ein Anrecht auf Elternzeit Vater und Mutter. Der Wohnsitz muss allerdings nicht in Deutschland sein.<\/p>\n<h2>Wie Elternzeit beantragen<\/h2>\n<p>Der Antrag auf Elternzeit, der vor dem dritten Geburtstag eines Kindes gestellt wird, muss allersp\u00e4testens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber eingehen. Dabei muss sich der Arbeitnehmer verbindlich f\u00fcr zwei Jahre festlegen, wie er die Elternzeit Vater und\/oder Mutter gestalten m\u00f6chte. Wurde das Kind nach dem 01. Juli 2015 geboren, so d\u00fcrfen die Eltern des Kindes die Elternzeit auch zwischen dem vierten und achten Lebensjahr nehmen. Dann muss der Antrag 13 Wochen vor Beginn gestellt werden. Keine der beiden Fristen darf vers\u00e4umt werden, weil sich die Elternzeit sonst verschieben w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Die Antr\u00e4ge m\u00fcssen stets in schriftlicher Form erfolgen, was bedeutet, dass sie eigenh\u00e4ndig unterschrieben sein m\u00fcssen und im Original an den Arbeitgeber gehen m\u00fcssen. Der Arbeitgeber best\u00e4tigt die Elternzeit, abgelehnt werden darf der Antrag vor dem dritten Geburtstag des Kindes nicht. Eine Ausnahme besteht immer dann, wenn der Antrag auf Elternzeit verl\u00e4ngern innerhalb der ersten zwei Jahre gestellt wird. Wird die Elternzeit ab dem dritten Geburtstag des Kindes beantragt, darf der Arbeitgeber aus wichtigen betrieblichen Gr\u00fcnden diesen ablehnen.<\/p>\n<p>Die Elternzeit berechnen ist in jedem Fall wichtig. Daf\u00fcr stehen online verschiedene Elternzeitrechner zur Verf\u00fcgung. Man muss dazu wissen, dass es Unterschiede zwischen der Elternzeit berechnen f\u00fcr den Vater und die Mutter gibt.<\/p>\n<h2>Wie lange dauert die Elternzeit<\/h2>\n<p>F\u00fcr jedes Kind bis zu drei Jahren muss der Arbeitgeber den anspruchsberechtigten Elternteil drei Jahre lang von der Arbeit freistellen. Dabei beginnt die Elternzeit fr\u00fchestens mit der Geburt und endet sp\u00e4testens am Tag vor dem achten Geburtstag. Der Zeitraum darf allerdings frei gew\u00e4hlt werden. Es k\u00f6nnen einzelne Monate genommen werden, aber auch drei Jahre durchgehend. Bis zum dritten Geburtstag kann die Elternzeit in zwei oder drei Teile aufgeteilt werden.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright wp-image-2707 size-medium\" src=\"https:\/\/alleinerziehende-singles.de\/magazin\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Statistik-Elternzeit-300x300.jpeg\" alt=\"Elternzeit statistik\" width=\"300\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/alleinerziehende-singles.de\/magazin\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Statistik-Elternzeit-300x300.jpeg 300w, https:\/\/alleinerziehende-singles.de\/magazin\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Statistik-Elternzeit-1024x1024.jpeg 1024w, https:\/\/alleinerziehende-singles.de\/magazin\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Statistik-Elternzeit-150x150.jpeg 150w, https:\/\/alleinerziehende-singles.de\/magazin\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Statistik-Elternzeit-768x768.jpeg 768w, https:\/\/alleinerziehende-singles.de\/magazin\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Statistik-Elternzeit-60x60.jpeg 60w, https:\/\/alleinerziehende-singles.de\/magazin\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Statistik-Elternzeit.jpeg 1200w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/p>\n<p>Wer weniger als drei Jahre Elternzeit angemeldet hat, der kann die Elternzeit verl\u00e4ngern. Das kann direkt im Anschluss passieren oder eben etwas sp\u00e4ter. Eingeschr\u00e4nkt ist die Verl\u00e4ngerung nur w\u00e4hrend des sogenannten Bindungszeitraumes. Hat man sich festgelegt f\u00fcr zwei Jahre, so muss der Arbeitgeber f\u00fcr eine weitere Elternzeit in diesen beiden Jahren zustimmen. Dabei muss der Arbeitgeber aber alle Umst\u00e4nde, die wesentlich sind, f\u00fcr den Einzelfall ber\u00fccksichtigen. Auch in diesem Fall muss der Antrag auf Verl\u00e4ngerung der Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Dabei ist neben der eigenen Anschrift und die des Arbeitgebers auch der genaue Verl\u00e4ngerungszeitraum zu nennen.<\/p>\n<h2>Elternzeit als Alleinerziehende<\/h2>\n<p>Ein Vater oder eine Mutter sind dann alleinerziehend, wenn ein Kind den Lebensmittelpunkt im Haushalt hat und dieser Elternteil \u00fcber die Alltagsbelange des Kindes entscheidet. Das gilt auch dann, wenn ein geteiltes Sorgerecht besteht. Eine Ausnahme besteht bei dem sogenannten Wechselmodel, bei dem das Kind zumindest zu 30 Prozent bei dem anderen Elternteil lebt. In diesem Fall gelten weder Vater noch Mutter als alleinerziehend.<\/p>\n<p>Ob man w\u00e4hrend Elternzeit alleinerziehend geworden ist oder bereits bei der Geburt des Kindes alleinerziehend war, ist unerheblich f\u00fcr das Elterngeld. In jedem Fall erhalten Alleinerziehende 14 Monate lang diesen Einkommensersatz. Die H\u00f6he h\u00e4ngt davon ab, wie hoch das Gehalt oder der Lohn vor der Geburt war. Der Mindestbetrag betr\u00e4gt jedoch 300 Euro und der Maximalbetrag 1.800 Euro. Auch Alleinerziehende, die w\u00e4hrend der Elternzeit alleinerziehend geworden sind, aber vor der Geburt berufst\u00e4tig waren erhalten zwischen 65 und 67 Prozent des letzten Einkommens als Betrag ausbezahlt. Wer <a href=\"https:\/\/alleinerziehende-singles.de\/magazin\/finanzielle-hilfe\/\">finanzielle Unterst\u00fctzung<\/a> ben\u00f6tigt wendet sich am besten an die Elterngeldstelle im Heimatbezirk.<\/p>\n<p>Kommt das Elterngeld-Plus infrage, so kann der Zeitraum f\u00fcr den Bezug auf 28 Monate ausgedehnt werden. Voraussetzung daf\u00fcr ist, dass der oder die Alleinerziehende den steuerlichen Entlastungsbetrag f\u00fcr Alleinerziehende erh\u00e4lt. Ausgezahlt wird der halbierte Betrag von dem, was dem Antragsteller zusteht. Allerdings muss der Nachweis erbracht werden, dass man w\u00e4hrend der vier zus\u00e4tzlichen Monate bereits halbtags arbeiten geht. Bei Paaren entspricht das dem Partnerschaftsbonus. Dabei muss die Wochenarbeitszeit zwischen 25 und 30 Stunden liegen.<\/p>\n<h3>Entdecken Sie weitere Artikel:<\/h3>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/alleinerziehende-singles.de\/magazin\/selbststaendigkeit-mit-kind\/\">Selbstst\u00e4ndigkeit mit Kind &#8211; wie geht das?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/alleinerziehende-singles.de\/magazin\/getrennt-erziehend\/\">Getrennte Wege \u2013 gemeinsame Verantwortung f\u00fcr die Kinder<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was ist Elternzeit Wer arbeitet und ein Kind bekommt, kann nach der Geburt des Kindes unbezahlt zu Hause bleiben, um<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":2709,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-2705","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-singleleben","comments-off"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/alleinerziehende-singles.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2705","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/alleinerziehende-singles.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/alleinerziehende-singles.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/alleinerziehende-singles.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/alleinerziehende-singles.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2705"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/alleinerziehende-singles.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2705\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3270,"href":"https:\/\/alleinerziehende-singles.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2705\/revisions\/3270"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/alleinerziehende-singles.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2709"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/alleinerziehende-singles.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2705"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/alleinerziehende-singles.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2705"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/alleinerziehende-singles.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2705"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}